Welche BEM-Informationen kommen in die Personalakte?

Beitrag
Nicht alle BEM-Informationen werden in die Personalakte aufgenommen. Es darf nur aufgenommen werden, ob ein BEM-Verfahren stattfindet bzw. stattgefunden hat und in welchem Status sich ein BEM-Verfahren befindet.
Des Weiteren dürfen fallbezogene Daten zum Zweck des Verfahrens, wie z. B. eingebundene Parteien, vereinbarte Maßnahmen, Schriftwechsel, vorhandene Unterlagen zum Fall gespeichert werden. Konkrete Informationen zum Datenschutz können Sie in der „Vereinbarung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement“ nachlesen.

Ansprechpersonen im BEM:
Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.