Welche BEM-Informationen kommen in die Personalakte?
BeitragNicht alle BEM-Informationen werden in die Personalakte aufgenommen. Es darf nur aufgenommen werden, ob ein BEM-Verfahren stattfindet bzw. stattgefunden hat und in welchem Status sich ein BEM-Verfahren befindet.
Des Weiteren dürfen fallbezogene Daten zum Zweck des Verfahrens, wie z. B. eingebundene Parteien, vereinbarte Maßnahmen, Schriftwechsel, vorhandene Unterlagen zum Fall gespeichert werden. Konkrete Informationen zum Datenschutz können Sie in der „Vereinbarung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement“ nachlesen.
Ansprechpersonen im BEM:
Ansprechpersonen im BEM:
Silke Brune
+49251702 3632
s.brune@lvm.de
Gelareh Ebadi
+49251702 3814
g.ebadi@lvm.de
Nicole Wethkamp
+49251702 3123
n.wethkamp@lvm.de
Isabelle Löchte
+49251702 5252
i.loechte@lvm.de
+49251702 3632
s.brune@lvm.de
Gelareh Ebadi
+49251702 3814
g.ebadi@lvm.de
Nicole Wethkamp
+49251702 3123
n.wethkamp@lvm.de
Isabelle Löchte
+49251702 5252
i.loechte@lvm.de
Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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