Wie läuft das BEM ab?

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Wenn Sie im Laufe von insgesamt 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, steht Ihnen ein BEM zu. Gezählt werden dabei alle Tage, an denen Sie arbeitsunfähig waren - unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht. Auch Zeiten einer medizinischen Rehabilitation werden mitgerechnet, wenn in dieser Zeit Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Art Ihrer Erkrankung spielt dabei keine Rolle.

Ist die Teilnahme am BEM-Verfahren freiwillig?

Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist für Sie absolut freiwillig und vom Einverständnis des bzw. der BEM-Berechtigten abhängig. Der Prozess kann ohne Begründung abgelehnt oder auch jederzeit abgebrochen werden. Sollten Mitarbeitende unser Angebot nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt annehmen, entstehen ihnen hierdurch keine beruflichen Nachteile. Der Gesprächsinhalt wird absolut vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung des bzw. der BEM-Berechtigten werden keine Informationen an andere Personen weitergegeben oder eingeholt.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verläuft in der Regel nach einem bestimmten Muster. Die wichtigsten Schritte finden Sie nachfolgend zusammengefasst:

1. Erfassen der Ausgangssituation

Das erste Gespräch findet in der Regel nur zwischen Ihnen und dem oder der BEM-Begleitenden statt. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch nehmen hier bereits andere Personen wie z.B. die Mitglieder aus dem Betriebsrat teil. Im Gespräch wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt und protokolliert. Das Protokoll erhalten nur Sie und der/die BEM-Begleitende. In einem vertrauensvollen Gespräch werden mit Ihnen die Ursachen für die Fehlzeiten und die Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls einen Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).

2. Festlegen weiterer Teilnehmer:innen

Das Ergebnis des ersten Gesprächs kann die Einberufung einer zweiten Gesprächsrunde mit weiteren Personen sein. Hier kommen z. B. folgende Personen in Betracht:
  • Mitarbeiter:innenvertretung
  • Betriebsarzt oder -ärztin
  • die unmittelbare Führungskraft
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Personalabteilung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Angehörige bzw. nahestehende Personen 
Es können auch externe Stellen, z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Integrationsämter, Arbeitsagenturen oder auch andere weitere Personen einbezogen werden. Dies geschieht natürlich nur mit Ihrer Zustimmung.

3. Entwicklung von Lösungsansätzen und Perspektiven

Gemeinsam werden – gegebenenfalls auch in weiteren Gesprächen – mögliche Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt, wie beispielsweise:
  • Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 
  • Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes (zusätzliche Hilfsmittel)
  • Verringerung der Arbeitsbelastungen (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen)
  • Arbeitsversuch (z.B. Wiedereingliederung)
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Schulung und Qualifikationsmaßnahmen
Soweit Maßnahmen den Zielen des BEM dienen, werden sie mit Ihnen konkret vereinbart und anschließend fair und konstruktiv umgesetzt. Auch die Wirkung der Maßnahmen wird überprüft, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.

4. Ende des BEM

Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele und Aufgaben erreicht wurden beziehungsweise einvernehmlich festgestellt wird, dass sich diese nicht erreichen lassen. Das Scheitern schließt ein erneutes BEM nicht aus, sofern die Voraussetzungen hierfür erneut erfüllt sind. Das BEM kann aufgrund der Freiwilligkeit jederzeit abgebrochen werden.

Ansprechpersonen im BEM:

Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.