LVM Regelungsabrede zur Suchtprävention und zum Verhalten gegenüber suchtgefährdeten bzw. -abhängigen Mitarbeitenden

Beitrag
Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit sowie nicht stoffgebundene Abhängigkeiten, wie z. B. Spielsucht, führen zu gravierenden gesundheitlichen und sozialen Schädigungen.
Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickeln sich Abhängigkeitserkrankungen oft schleichend und sind in der Regel mit Leistungs- und Verhaltensveränderungen verbunden.
Je früher jedoch qualifiziert ge- und behandelt wird, desto größer ist eine Chance auf Genesung und desto eher können die negativen Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag dauerhaft behoben werden. Die LVM hat diese Probleme erkannt und ist bereit, ihren Teil zur erforderlichen Hilfe beizutragen.
Vorstand und Betriebsrat sind sich über die Ziele dieser Regelungsabrede einig:
  • zur Bewusstseinsbildung im Umgang mit Suchtmitteln beizutragen
  • Suchterkrankungen vorzubeugen und damit dazu beizutragen, die Gesundheit aller Mitarbeiter:innen zu erhalten und zu verbessern
  • den suchtmittelgefährdeten abhängig kranken Mitarbeiter:innne Hilfen anzubieten und möglichst das Arbeitsverhältnis zu erhalten
  • eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen sicherzustellen und ein transparentes Vorgehen bei Auffälligkeiten und ein verbindliches Hilfsangebot zu gewährleisten
Alle Mitarbeiter:innen tragen sich selbst und den Kolleginnen und Kollegen gegenüber Verantwortung.
Die Regelungsabrede gilt für alle Mitarbeiter:innen der LVM Versicherung.
Eine besondere Verantwortung tragen alle Führungskräfte aufgrund ihrer Führungs- bzw. Vorbildfunktion.
Spezielle Schulungsmaßnahmen und die Beratungsmöglichkeiten aller im Folgenden aufgeführten Gremien der Betrieblichen Suchtkrankenhilfe bei der LVM unterstützen die Führungskräfte hierin.
Arbeitskreis Gesundheit und Soziales „Sucht und Suchtprävention
Der Arbeitskreis Gesundheit und Soziales „Sucht und Suchtprävention“ besteht paritätisch aus Vertretern des Betriebsrates und Mitarbeiter:innen der Abteilung Personal (Bereich Gesundheit und Soziales). Dieser ist in allen Bereichen der Prävention und der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Er initiiert u.a. Schulungen für Führungskräfte.
Betriebliche Sozialberatung
Betriebliche Sozialberater sind ausgebildete und kompetente Ansprechpartner:innen gefährdeter und süchtiger Mitarbeiter:innen sowie deren Führungskräfte und der Mitarbeiter:innen im Umfeld. Sie beraten unabhängig von dem Stufenplan bzw. Maßnahmenkatalog. In ihrer Beratungstätigkeit stellen die Sozialberater:innen Kontakte zu externen Stellen wie Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen her und zeigen Wege der Hilfe auf. Sie übernehmen die betriebliche Begleitung während der therapeutischen Maßnahmen und sind auch zuständig für die Nachsorge.
Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.