Beratung und Unterstützung/Anlaufstellen im Fall von Diskriminierung in der LVM

Beitrag
Auszug aus der LVM Antidiskriminierungs- und Antibelästigungs-Richtlinie:
Der Vorstand der LVM Versicherung missbilligt jede Form von Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung in allen beruflichen Zusammenhängen und zwischenmenschlichen Beziehungen am Arbeitsplatz und verfolgt hierbei eine Null-Toleranz-Strategie.

Alle betroffenen Personen, die sich einer Situation von Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung bei der LVM Versicherung ausgesetzt sehen, müssen in die Lage versetzt werden, sich vertrauensvoll an Personen wenden zu können, die für den Umgang mit diesen Sachverhalten ausgewählt und ausgebildet wurden, um so Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Auch Zeug:innen oder andere mit der Situation konfrontierte Personen müssen den Zugang zu einer solchen Unterstützung erhalten können.  

Hierzu hat die LVM zwei Wege bzw. Prozesse implementiert, die die Sachverhalte jeweils unterschiedlich aufgreifen:
1.  Beratung und Unterstützung / Anlaufstellen:
■ strebt/streben eine nahe am Problem orientierte Lösung ohne eine formelle AGG-Beschwerde an.
2.  Das AGG-Beschwerdeverfahren:
■ Beschäftigte, die von Benachteiligungen oder Belästigungen nach dem AGG betroffen sind (im Folgenden ´betroffene Personen´), können eine formelle Beschwerde bei der LVM-AGG-Beschwerdestelle nach §13 AGG einreichen. In diesem Fall führt die LVM-AGG-Beschwerdestelle das Verfahren nach Ziffer 6.3 durch. Das AGG erfasst Benachteiligungen und Belästigungen im dienstlichen Kontext aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Alle Formen von sexueller Belästigung können ebenfalls einen Verstoß gegen das AGG darstellen.

Beratung und Unterstützung/Anlaufstellen

1. Im Sinne der Selbstwirksamkeit und wenn es möglich ist, kann jede betroffene Person zunächst selbst versuchen, das Problem zu lösen. Dies erfolgt, indem sie der verursachenden Person klar kommuniziert, dass das Verhalten als unerwünscht und inakzeptabel angesehen wird und darum gebeten wird, dies zu unterlassen. Sofern hierbei Hilfe notwendig ist, sollte die betroffene Person eine Vertrauensperson hinzuziehen. und umgehend um Unterstützung bitten. Diese Vertrauenspersonen können direkte Teammitglieder oder die direkte Führungskraft sein.

2. Den Betroffenen stehen folgende Anlaufstellen bei der LVM Versicherung zur Verfügung, in denen die Betroffenen Beratung und Unterstützung erhalten:

- LVM-Sozialberatung
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsrat
- Persönliche oder anonyme Kontaktaufnahme zu den oben genannten Ansprechpersonen oder Anlaufstellen

Die Anlaufstellen bieten Beratung an und ermöglichen – zunächst - ein informelles Vorgehen. Bei den genannten Anlaufstellen können die Betroffenen in einem vertraulichen und geschützten Rahmen von dem bzw. den Vorfällen berichten und sie erhalten eine darauf abgestimmte Beratung und, wenn gewünscht, weitere Begleitung in ihrem Anliegen. Diese Beratung kann auch anonym erfolgen via Chatfunktion über diese Plattform (siehe oben).
Die Beratung kann bei der Einordnung der Vorkommnisse unterstützen, mögliche weitere Schritte aufzeigen, bei möglichen anstehenden Gesprächen unterstützen, ebenso bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung und Begleitung bieten. Die Entscheidung, was passiert und welche nächsten Schritte eingeleitet werden, liegt bei der betroffenen Person.

Wird durch die Beratung der Anlaufstelle keine Lösung herbeigeführt, kann in einem weiteren Schritt die LVM-AGG-Beschwerdestelle eingeschaltet werden. Die Entscheidung darüber liegt dabei bei den Betroffenen. 
Bei der LVM-AGG-Beschwerdestelle wird dann ein Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG eingeleitet. Eine Beschwerde oder das Einschalten der Beschwerdestelle kann auch parallel und unabhängig von Beratungen in einer Anlaufstelle direkt an die Beschwerdestelle gerichtet werden. 

3. Weitere Informationen rund um das Thema Antidiskriminierung sowie ein telefonisches Beratungsangebot sind außerdem auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu finden. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html


 
 



 







 

                                               

Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.